16.06.2016
(English translation below)
Fast jeder Schweizer und Schwyzer ist stolz auf sein Bürgerrecht und seinen Bürgerort in einer Gemeinde. Das Heimatrecht hat man dort, wo die Familie herstammt oder wo man sich irgendwann einbürgern konnte. Das Wort „Heimat“ stammt ursprünglich aus dem Althochdeutschen „heimingi“ und bedeutete „Heimat, Wohnstätte, Wohnplatz, Wohnung, auch Stammgebiet“.
Fragt man die Leute, was denn für sie Heimat bedeutet, erhält man ganz verschiedene Antworten. Heimat ist für die einen Menschen dort, wo man geboren und aufgewachsen ist. Für viele andere aber eben da, wo man wohnt, wo man sich wohlfühlt, wo man sich am richtigen Platz wähnt, wo sich die Familie aufhält, wo man zu Hause ist. Heimat ist heute für viele Menschen weniger ein spezieller Ort oder ein Land, als vielmehr ein besonderes Gefühl. Heimat ist da, wo man sich geborgen, geschützt und verstanden fühlt. Das kann überall auf unserer Welt sein. Alle Schwyzer sind früher oder später einmal in unser Land eingewandert. / All people in Schwyz are sooner or later emigrated again in our country. weiterlesen